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DSGVO und digitale Magazine – so geht’s

Wenn Sie Ihre Print-Magazine und statischen PDFs endlich als responsive, interaktive Online-Magazine veröffentlichen wollen, sind die neuen Anforderungen beim Datenschutz vermutlich mit das Letzte, woran Sie denken. Wer will schon über Cookie-Banner, Impressum und Datenschutzerklärung brüten, wenn man gerade euphorisch dabei ist, das Marketing zu revolutionieren.

Dabei lohnt es sich, das Thema gleich zu Beginn mitzudenken – denn so schwierig ist die Umsetzung gar nicht, dafür aber – und das ist wirklich wichtig – dringend notwendig. Denn Ihre browserbasierten Magazine sind technisch gesehen nichts anderes als Webseiten und unterliegen damit den Regeln und Verordnungen der DSGVO.

Kopfschmerzen beim Thema DSGVO müssen nicht sein

Die DSGVO hat den Umgang mit Informationen und Daten leider nicht gerade einfacher gemacht, und das Thema löst bei vielen regelrecht Kopfschmerzen aus. Das muss allerdings nicht sein. Denn primär gibt uns die DSGVO sinnvolle Regeln und Maßnahmen vor, durch die die persönlichen Daten Ihrer Leser und Kunden geschützt werden.

Gleichzeitig möchten Sie externe Anbieter wie YouTube oder Facebook in Ihre Magazine einbinden, wollen die Leserdaten auswerten und per Analytics mehr über die Nutzung Ihres Digitalmagazins erfahren. Das sind schließlich einige der größten Vorteile gegenüber altmodischen PDFs und Print-Ausgaben.

Deshalb gilt es, die Vorgaben im Sinne von Leser und Herausgeber bestmöglich umzusetzen – ohne dabei den Fokus auf das Wesentliche zu verlieren.


Die DSGVO hat den Umgang mit Informationen und Daten nicht unbedingt einfacher gemacht, und das Thema löst bei vielen regelrecht Kopfschmerzen aus. Das muss aber nicht sein. Es lohnt sich, das Thema gleich zu Beginn mitzudenken – denn so schwierig ist die Umsetzung meist gar nicht.

Was ist die DSGVO eigentlich? 

Irgendwie hat jeder schon von der DSGVO mitbekommen. So wirklich ins Detail gehen will dann aber doch niemand gerne (außer vielleicht Ihr Datenschutzbeauftragter – er oder sie setzt sich sicher gerne auf ein ausgedehntes Mittagessen mit Ihnen zusammen).

Die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO genannt, sieht eine europaweit einheitliche Regelung zum Schutz personenbezogener Daten vor. Bei Nichteinhaltung und Verstoß gegen die DSGVO muss mit Sanktionen gerechnet werden. Schon deshalb sollte bei Ihren neuen Digitalmagazinen alles wasserdicht sein.

Die DSGVO sieht eine europaweit einheitliche Regelung zum Schutz personenbezogener Daten vor.

Alles was Sie wissen müssen. Und wie Sie schnellstmöglich zum Ziel kommen. 

Der Datenschutz ist ein mittlerweile so umfassendes Thema geworden, dass es in jedem Fall ratsam ist, sich mit dem oder der Datenschutzbeauftragten im Unternehmen abzustimmen. Denn oft gibt es ein übergeordnetes Konzept oder firmeninterne Regelungen, die Ihnen dabei helfen, Ihr Digitalisierungsvorhaben datenschutzkonform umzusetzen.

Das meiste können Sie jedoch selbst erledigen, wenn Sie die wichtigsten Punkte im Blick behalten.

Der Cookie Consent  

Wann immer man heutzutage eine Webseite – oder ein Online-Magazin – zum ersten Mal aufruft, öffnet sich wahrscheinlich ein Popup: "Dürfen wir Sie um Ihre Zustimmung bitten?" oder "Wir wollen Ihnen das optimale Nutzererlebnis bieten!" Daneben dann noch ein Button zum "Akzeptieren" oder zum “Einstellungen konfigurieren” sowie ein Hinweis zum Datenschutz. 

Die DSGVO schreibt vor, den Nutzer – also die Leserin oder den Leser – über die Art und Umfang der Datenerhebung zu informieren (was eben über jene ominösen Cookies geschieht), ihn auf seine Rechte hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zu geben, dem Setzen der Cookies – also der Erhebung von persönlichen Daten – zu widersprechen. 

Ein einfacher Hinweis oder nur ein Button zum “Akzeptieren” reicht also nicht aus.

Sie könnten natürlich vollständig darauf verzichten, Cookies zu setzen und personenbezogene Daten zu erheben. Damit verzichten Sie aber gleichzeitig auf eine ganze Bandbreite an Möglichkeiten. 

Es wäre Ihnen zum Beispiel nicht mehr möglich, ein Youtube-Video einzubinden oder mit Google Analytics die Nutzerdaten auszuwerten. Dank Cookies ist zum Beispiel der Warenkorb im Online-Shop auch beim zweiten Besuch noch gefüllt und zuvor gesuchte Inhalte lassen sich mit wenigen Klicks wiederfinden.

Cookies werden für die Auswertung benötigt.

Cookies sind andererseits aber eben auch eine zentrale Technik zur personalisierten Werbung. MIt den zusammengestellten Profilen können Nutzerinnen und Nutzern zielgerichtet Angebote präsentiert werden und Aktivitäten quer durchs Netz verfolgt werden. Ihr Digitalmagazin wird Teil einer nachvollziehbaren Customer Journey.

Letzten Endes werden Sie fast immer mit Cookies arbeiten, wenn Sie ein Angebot im Internet schaffen. Deshalb ist es ratsamer, den sogenannten Cookie Consent, also die Zustimmung zur Cookie-Nutzung, korrekt einzurichten, als das Thema gänzlich vermeiden zu wollen.

Achten Sie deshalb bei der Erstellung Ihres Digitalmagazins darauf, dass die Möglichkeiten zur Einrichtung eines Cookie-Banners ausreichend sind. Je nachdem, ob Sie in Ihrem Unternehmen eigene Lösungen einsetzen, sollten Sie schauen, ob Sie diese in Ihr Digitalmagazin integrieren können. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie die Lösungen von spezialisierten Anbietern wie Cookiebot, Cookiehub oder Usercentrics verwenden möchten.

Mit Webmag können Sie mit wenigen Klicks einen eigenen Cookie-Banner einrichten, der alle im Magazin verwendeten Cookies DSGVO-konform auflistet. Auch die Einbindung von Drittanbietern kann einfach per Klick bewerkstelligt werden. Zusätzlich gibt es einen Button in der Navigationsleiste, über den die Leser die Cookie-Einstellungen jederzeit ändern können. 

Standard-Cookie-Banner in Webmag. Die verwendeten Cookies werden automatisch aufgelistet und können vom Nutzer an- und abgewählt werden.

Beispiel gefällig? 

Hier geht's zum mit Webmag gebauten Online-Katalog der Haufe Akademie, die den unternehmensweit genutzten Service "Cookiebot" integriert hat. Einfach eine eigene Cookiebot-ID eingesetzt und schon können sämtliche Cookie-Einstellungen zentral von den Datenschutzbeauftragten der Haufe Akademie gesteuert werden – für ein Höchstmaß an Kontrolle und Sicherheit.

Datenschutzerklärung und Impressum 

Eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung ist für jeden Webauftritt – also auch für Ihr Online-Magazin – ein absolutes Muss. Fehlt diese, drohen Geldbußen, Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen. Selbiges gilt bei unvollständiger und fehlerhafter Ausführung. 

Die Datenschutzerklärung sollte deshalb eine der ersten Dinge sein, die Sie auf Ihrer Website angehen. 

Wichtig ist, dass Sie in Ihrer Datenschutzerklärung deutlich machen, dass Sie sorgfältig und verantwortungsvoll mit personenbezogenen Daten umgehen und darüber auch informieren. Die entsprechenden Informationen müssen präzise, transparent, in leicht zugänglicher Form sowie zudem auch in klarer, einfacher Sprache erteilt werden. 

Personenbezogene Daten, die online verarbeitet werden können, sind zum Beispiel:

  • Name
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Standortdaten
  • IP-Adresse
  • Cookies mit Personenbezug

Um eine transparente Verarbeitung zu gewährleisten, muss dabei nicht nur über die eigene Verarbeitung der Daten (z.B. via Kontaktformular und Newsletter) informiert werden, sondern auch über die Verarbeitung von Daten, die durch Dritte veranlasst wird – was z.B. durch die Verarbeitung der eingebundenen Dienste (z.B. Social Plugins von Facebook oder Twitter, Nutzungsanalysen sowie Retargeting) geschieht. 

Details zur Verarbeitung in datenschutzkritischen Staaten (wie z.B. den USA) dürfen ebensowenig fehlen wie das Angebot einer rechtskonformen Widerspruchsmöglichkeit.

Die Datenschutzerklärung muss von jeder Seite der Website mit nur einem Klick erreichbar und deutlich erkennbar sein. Es reicht nicht aus, die Datenschutzerklärung ins Impressum zu integrieren. Zudem gelten Anforderungen ans Impressum, wie dieses genau auszusehen hat.

Besonderheiten bei Formularen und Newsletter-Anmeldungen

Wichtiger Bestandteil Ihrer Digitalmagazine sind Interaktionsmöglichkeiten, über die Ihre Leser mit Ihnen in Kontakt treten können. Das funktioniert zum Beispiel über Formulare oder Eingabemasken für die Anmeldung zum Newsletter. 

Da hier persönliche Daten übertragen werden, ist es wichtig, dass alles DSGVO-konform abläuft. Egal, ob Kontaktformular oder Newsletter-Anmeldung – der Nutzer muss vor dem Absenden informiert werden, was mit seinen Daten geschieht. Und er muss die Möglichkeit haben, sein Einverständnis widerrufen zu können. 

Beim Sammeln von E-Mail-Adressen gilt mit dem Double-Opt-In-Verfahren ein bestimmter Einwilligungsprozess, der mindestens eine Bestätigungsmail vorsieht. Besser aus einer weiteren Begrüßungsmail mit Abmeldemöglichkeit, wenn versehentlich zum Newsletter oder Formular angemeldet wurde.

Um diese Anforderungen zu erfüllen und Daten sinnvoll verarbeiten zu können, binden Sie im Optimalfall spezialisierte Anbieter ein. So können Sie zum Beispiel Hubspot für die Erstellung von Formularen verwenden, Mailchimp für den Aufbau von Newsletterlisten oder Paperform für Multiple-Choice-Abfragen – um nur einige Beispiele zu nennen.

Der Vorteil ist, dass über die Verwendung der Dienstleister alle Datenerhebungen datenschutzkonform ablaufen und Sie bei der Erstellung Ihres Digitalmagazins nichts weiter beachten brauchen. Sie müssen lediglich die von den Anbietern gesetzten Cookies in Ihre Datenschutzerklärung einfügen.



   Drittanbieter und externe Services können in Webmag unkompliziert eingebunden werden. Viele Angebote, wie Hubspot, Google Formulare oder Eloqua sind standardmäßig vorhanden – Sie brauchen nur eine ID einsetzen und schon werden die entsprechenden Formulare im Magazin angezeigt. Nicht standardmäßig integrierte Anbieter können in der Regel auf Anfrage unkompliziert eingebunden werden. Alle gesetzten Cookies wandern automatisch in Ihren Cookie-Banner.

Fazit

Es lässt sich darüber streiten, ob Cookie-Banner und eng gefasste Datenschutzbestimmungen leser- oder anbieterfreundlich sind. Wenn Sie jedoch die Digitalisierung in Ihrem Unternehmen vorantreiben möchten, lohnt es eher nicht, sich über die Ausprägungen der DSGVO allzu viele Gedanken zu machen. Sorgen Sie dafür, dass Sie einen Überblick darüber haben, was für die Veröffentlichung notwendig ist und sichern Sie sich bei Ihrem Anbieter und im besten Fall auch bei Ihrem Datenschutzbeauftragten ab, dass Sie DSGVO-konform vorgehen. In den meisten Fällen ist es kein Hexenwerk, ein datenschutzkonformes Digitalmagazin zu erstellen. Und davon profitieren am Ende alle – Sie, genauso wie Ihre Leserinnen und Leser.

Webmag ist darauf spezialisiert, die DSGVO-konforme Einrichtung Ihres Digitalmagazins so einfach wie möglich zu gestalten. Den integrierten Cookie-Banner können Sie einfach per Klick aktivieren. Noch die Links zum Impressum und zur Datenschutzerklärung einfügen und Sie sind startklar. Alle Cookies, die Ihr Magazin setzt, weil Sie zum Beispiel Youtube-Videos, Analytics oder Formulare eingebaut haben, werden automatisch und DSGVO-konform im Cookie-Banner angezeigt. Oder Sie nutzen Ihre firmenintern verwendeten Lösungen, wie z.B. Cookiebot. So sind Sie mit nur wenigen Handgriffen sicher unterwegs und behalten die volle Kontrolle.

Sie haben noch Fragen oder wollen sich selbst überzeugen? Unser Team ist gerne für Sie da.

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